Teilnahmebedingungen für Aussteller

1. Geltungsbereich & Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.
  • Mit dem Absenden des Formulars gibt der Nutzer ein Angebot zur Teilnahme ab. Ein Anspruch auf einen Ausstellungsplatz besteht nicht.
  • Die Teilnahmebestätigung erfolgt separat per E-Mail nach Prüfung.

2. Fahrzeug-Anforderungen & Auswahl

  • Zugelassen sind nur Fahrzeuge, die der Beschreibung im Anmeldeformular entsprechen.
  • Negatief behält sich vor, Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen abzulehnen (Kuratierung der Ausstellungsfläche).
  • Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung verkehrssicher sein oder (bei Trailertransport) den Sicherheitsbestimmungen des Geländes entsprechen.

3. Bildrechte & Social Media

  • Der Teilnehmer bestätigt, dass er der rechtmäßige Eigentümer der hochgeladenen Bilder ist oder über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
  • Negatief ist berechtigt, die im Formular hochgeladenen Bilder sowie während der Veranstaltung erstellte Fotos/Videos des Fahrzeugs für Marketingzwecke (z. B. Instagram, Website, Aftermovie) unentgeltlich zu nutzen.
  • Bei Angabe des Instagram-Profils erklärt sich der Teilnehmer mit einer Verlinkung/Markierung durch Negatief einverstanden.

4. Einlass & Kennzeichen-Prüfung

  • Das im Formular angegebene Kennzeichen dient der Identifikation bei der Einfahrt. Abweichungen und eine Übertragung des Aussteller-Tickets sind nicht zulässig.
  • Sollte ein Trailer für den Transport benötigt werden, ist dies zwingend im Formular anzugeben, um die Rangierflächen und Parkkapazitäten planen zu können.

5. Verhaltensregeln auf dem Gelände

  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Burnouts, übermäßige Lärmentwicklung (Revving) oder gefährliche Fahrmanöver führen zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung etwaiger Gebühren.
  • Den Anweisungen des Personals und der Ordner ist Folge zu leisten.
  • Weiteres ist nach Zusage vom sogenannten "Benimm-Zettel" zu entnehmen und folge zu leisten.

6. Haftung

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Negatief haftet nicht für Schäden am Fahrzeug (z. B. durch Besucher) oder ähnliches.
  • Der Teilnehmer stellt sicher, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.