Teilnahmebedingungen für Aussteller
1. Geltungsbereich & Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.
- Mit dem Absenden des Formulars gibt der Nutzer ein Angebot zur Teilnahme ab. Ein Anspruch auf einen Ausstellungsplatz besteht nicht.
- Die Teilnahmebestätigung erfolgt separat per E-Mail nach Prüfung.
2. Fahrzeug-Anforderungen & Auswahl
- Zugelassen sind nur Fahrzeuge, die der Beschreibung im Anmeldeformular entsprechen.
- Negatief behält sich vor, Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen abzulehnen (Kuratierung der Ausstellungsfläche).
- Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung verkehrssicher sein oder (bei Trailertransport) den Sicherheitsbestimmungen des Geländes entsprechen.
3. Bildrechte & Social Media
- Der Teilnehmer bestätigt, dass er der rechtmäßige Eigentümer der hochgeladenen Bilder ist oder über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
- Negatief ist berechtigt, die im Formular hochgeladenen Bilder sowie während der Veranstaltung erstellte Fotos/Videos des Fahrzeugs für Marketingzwecke (z. B. Instagram, Website, Aftermovie) unentgeltlich zu nutzen.
- Bei Angabe des Instagram-Profils erklärt sich der Teilnehmer mit einer Verlinkung/Markierung durch Negatief einverstanden.
4. Einlass & Kennzeichen-Prüfung
- Das im Formular angegebene Kennzeichen dient der Identifikation bei der Einfahrt. Abweichungen und eine Übertragung des Aussteller-Tickets sind nicht zulässig.
- Sollte ein Trailer für den Transport benötigt werden, ist dies zwingend im Formular anzugeben, um die Rangierflächen und Parkkapazitäten planen zu können.
5. Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Burnouts, übermäßige Lärmentwicklung (Revving) oder gefährliche Fahrmanöver führen zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung etwaiger Gebühren.
- Den Anweisungen des Personals und der Ordner ist Folge zu leisten.
- Weiteres ist nach Zusage vom sogenannten "Benimm-Zettel" zu entnehmen und folge zu leisten.
6. Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Negatief haftet nicht für Schäden am Fahrzeug (z. B. durch Besucher) oder ähnliches.
- Der Teilnehmer stellt sicher, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.